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T-Zell Immunität / Beratung bei Impfnebenfolgen
Information von unserem Labor: "Uns erreichen immer häufiger Anfragen zur Bestimmung einer vorhandenen T-Zell-vermittelten Immunität gegenüber SARS-CoV-2. Auslöser ist häufig ein negativer SARS-CoV-2 Antikörpertest und die Hoffnung, eventuell eine T-Zellimmunität nachweisen zu können. Dies ist allerdings nur in ganz bestimmten Fällen indiziert. Für die Entwicklung von Antikörpertitern sind T-Zellen zwingend erforderlich. Im Umkehrschluss findet man ohne Antikörper auch seltenst T-Zellimunität. Lediglich bei sehr lang zurückliegender Infektion oder Menschen mit krankheitsbedingt depletierten B-Zellen kann, trotz nicht vorhandenem Antikörpertiter, eine T-Zellimmunität bestehen. Aus diesem Grund empfehlen wir, bis auf weiteres, lediglich die Bestimmung der IgG Antikörper gegen SARS-CoV-2."
"Wichtig zu erwähnen ist, dass ein positives Ergebnis, entgegen vieler Äußerungen im Internet, derzeit noch nicht mit einem Impfnachweis gleichzusetzen ist. Hierdurch würden insbesondere Genesene ihren Status trotz vorhandener Titer nicht nach 3 Monaten wieder verlieren."
Impfnebenfolgen durch Covidimpfungen
Sollten Sie unklare Beschwerden oder Symptome bemerken, die ggf. in einem zeitlichen Zusammenhang mit den Covidimpfungen stehen und eine Beratung wünschen, können Sie sich gerne an uns wenden.