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Hinweis
Die Abrechnung unserer Leistungen in der Komplementärmedizin und Podologie werden privat (nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker) abgerechnet. Bei privatversicherten und privat-zusatzversicherten werden die Behandlungen durch ihre Krankenkasse erstattet.
Gesetzlich versicherte können diese Leistungen als Selbstzahler in Anspruch nehmen.
In der Physiotherapie wird in der Regel eine ärztliche Verordnung ausgestellt und die Therapieleistung über das Rezept bei ihrer Krankenkasse abgerechnet.